
Corona-Verordnung: Abweichende Regelungen für Gerichte
Magdeburg. MJ/LSA. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat von der durch die Corona-Verordnung (SARS-CoV-2) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege abweichende Regelungen zu treffen.
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt hat sorgfältig zwischen dem gesundheitlichen Schutz der Mitarbeiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften, … weiterlesen »