
Halle. Verwaltung. Die 3. Eindämmungsverordnung tritt am Montag, 01. Februar 2021, in Kraft.
- 2. Änderungsverordnung zur 3. Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) vom 26.02.2021 (PDF; 1,9 MB)
Gültig: 01. bis 28.03.2021 - 1. Änderungsverordnung der 3. Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) (PDF; 852 KB)
Gültig: 19. bis 28.02.2021
» Lesefassung: 1. Änderungsverordnung der 3. Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) (PDF; 97 KB) - 3. Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) vom 29.01.2021 (PDF; 5,6 MB)
Gültig: 01. bis 28.02.2021
Wesentliche Punkte der 3. städtischen Eindämmungsverordnung:
Die Quarantänen verlängern sich wieder auf 14 Tage, dies ist auch eine Konsequenz aus der Gefahr, die von den hoch ansteckenden Virus-Mutationen ausgeht. Die Stadt folgt hier den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts.
Die Verordnung enthält einige Präzisierungen beim Thema Maskenpflicht. So hat der Pandemiestab beispielsweise den medizinischen Mund-Nasen-Schutz auch für Schulen als verpflichtend festgelegt.
Die Verordnung legt zudem weiterhin eine klare Lockerungsstrategie fest. Konkret benannt sind folgende Dinge:
- Inzidenz 5 Tage unter 100: Öffnung von öffentlichen Anlagen
- Inzidenz 5 Tage unter 50: Abschaffung der Pflicht zum Tragen eines medzinischen Mund-Nasen-Schutzes.
- Inzidenz 5 Tage unter 35: Abschaffung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Diese Lockerungen stehen aber immer in einer Abhängigkeit von der Situation in den Krankenhäusern. Die Kliniken berichten täglich im Katastrophenschutz-Stab.
Zudem ist die Eindämmungs-Verordnung des Landes zu beachten.