3. Eindämmungsverordnung für Halle (Saale)

Verordnung Sachsen-Anhalt
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Halle. Verwaltung. Die 3. Eindämmungsverordnung tritt am Montag, 01. Februar 2021, in Kraft.

Wesentliche Punkte der 3. städtischen Eindämmungsverordnung:

Die Quarantänen verlängern sich wieder auf 14 Tage, dies ist auch eine Konsequenz aus der Gefahr, die von den hoch ansteckenden Virus-Mutationen ausgeht. Die Stadt folgt hier den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts.

Die Verordnung enthält einige Präzisierungen beim Thema Maskenpflicht. So hat der Pandemiestab beispielsweise den medizinischen Mund-Nasen-Schutz auch für Schulen als verpflichtend festgelegt.

Die Verordnung legt zudem weiterhin eine klare Lockerungsstrategie fest. Konkret benannt sind folgende Dinge:

  • Inzidenz 5 Tage unter 100: Öffnung von öffentlichen Anlagen
  • Inzidenz 5 Tage unter 50: Abschaffung der Pflicht zum Tragen eines medzinischen Mund-Nasen-Schutzes.
  • Inzidenz 5 Tage unter 35: Abschaffung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

    Diese Lockerungen stehen aber immer in einer Abhängigkeit von der Situation in den Krankenhäusern. Die Kliniken berichten täglich im Katastrophenschutz-Stab.

    Zudem ist die Eindämmungs-Verordnung des Landes zu beachten.