
Halle. Verwaltung. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auf Grund der Corona-Lage die Aufnahme der ab dem Schuljahr 2022/2023 schulpflichtig werdenden Kinder modifiziert werden muss.
Es soll im Februar 2021 keine persönliche Kontaktaufnahmen zu den Schulen geben. Einige Grundschulen wenden sich z.B. mit Elternbriefen an die betroffenen Eltern und erläutern darin das Verfahren. Andere Grundschulen informieren auf ihrer Internetseite dazu.
Bitte informieren Sie sich auch auf der Homepage der betreffenden Grundschule, wie dort die Schulanmeldung in diesem Jahr vollzogen werden kann.
Sofern Sie keine Information erhalten, senden Sie bitte nach Möglichkeit der Grundschule Ihres Schuleinzugsbereiches elektronisch oder schriftlich per Post eine Kopie der Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienstammbuch zu.
Die Schulen werden sich spätestens nach den Winterferien mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Grundschulen sind bestrebt, das Aufnahmeverfahren so bald wie möglich und für alle Beteiligten so sicher wie möglich vorzunehmen.
– Katharina Brederlow, Beigeordnete für Bildung und Soziales.