Neue Änderungsverordnung für Halle (Saale): Städtische Maskenpflicht und Alkoholverbot aufgehoben

Verordnung Sachsen-Anhalt
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Halle. Verwaltung. Die Stadt Halle (Saale) hat am heutigen Montag die zweite Änderung ihrer fünften Eindämmungsverordnung veröffentlicht.

Darin werden weitere Corona-Maßnahmen zurückgenommen. Konkret fallen folgende Einschränkungen weg:

  • das Alkoholverbot auf ausgewählten öffentlichen Straßen und Plätzen;
  • die städtischen Regelungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen.

Die neue Verordnung regelt somit nur noch die Vorgaben für positiv Getestete zur Absonderung in häusliche Quarantäne, die Ausnahmen von dieser Vorgabe sowie die grundsätzlichen Pflichten von positiv Getesteten. Unabhängig von der städtischen Verordnung gelten weiterhin die Vorgaben der aktuellen Landesverordnung.
Die neue städtische Eindämmungsverordnung tritt am morgigen Dienstag, 15. Juni 2021, in Kraft und gilt bis zum 12. Juli 2021.