Stadt Halle (Saale) erlaubt Gaststätten während der Fußball-EM erweiterte Betriebszeiten auf Freiflächen

Zapfhahn
© H@llAnzeiger

Halle. Verwaltung. Die Stadt Halle (Saale) gestattet Gaststätten-Betreibern für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft erweiterte Öffnungszeiten auf ihren Freiflächen. Dazu hat die Stadt am heutigen Donnerstag, 10. Juni 2021, eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Darin wird die Ausweitung der Betriebszeiten zum Zweck der öffentlichen Direktübertragung von EM-Spielen bis 60 Minuten nach Spielende erlaubt. Für die Lautstärke der Übertragung auf Gaststättenfreiflächen gelten die Vorgaben der Sportanlagenlärmschutzverordnung des Bundes. Die Betreiber haben sicherzustellen, dass die Beschallung der Nachbarschaft so gering wie möglich gehalten und eine direkte Beschallung vermieden werden. Gegenstände wie Fanfaren, Trommeln oder Trillerpfeifen dürfen nicht benutzt werden.

Neben der Allgemeinverfügung gelten für alle Gaststättenbetriebe zudem die Corona-Schutzmaßnahmen der 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Diese schreiben für Gastronomie-Betriebe vor:

  • im Innenbereich maximal ein Gast pro 2,5 Quadratmeter Fläche;
  • maximal elf Gäste pro Tisch (innen und außen);
  • Gewährleistung eines Abstands von 1,5 Metern zu Gästen der Nachbartische;
  • Testpflicht für alle Gäste im Innenbereich (keine Testpflicht im Außenbereich);
  • Möglichkeit zur Handdesinfektion für Gäste;
  • Führen eines Anwesenheitsnachweises der Gäste;
  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes auf Gemeinschaftsflächen
    (z.B. Gänge und Sanitäranlagen);
  • Information der Gäste über Hygieneregeln.

Die Fußball-Europameisterschaft wird am Freitag, 11. Juni 2021, eröffnet und endet am
Sonntag, 11. Juli 2021. Anstoßzeiten der EM-Partien sind um 15, 18 und 21 Uhr.