
Halle. Verwaltung. Der Fachbereich Einwohnerwesen hat sich mit seinem Service auch auf Studentenanmeldungen mit Haupt- oder Nebenwohnung im Wintersemester 2020/2021 eingestellt.
Ab sofort haben Studierende die Möglichkeit, rund um die Uhr und von überall erreichbar, den Zuzug nach Halle (Saale) online bekannt zu geben bzw. voranzumelden.
Online schneller zum Ziel
Über die Eingabe im Internet wird die Zeit der Vorsprache im Fachbereich Einwohnerwesen verkürzt. Gänzlich ohne den Weg in die Bürgerservicestelle geht es allerdings nicht, da für die Bearbeitung der Meldevorgänge eine rechtsgültige Unterschrift benötigt wird und die Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass) geändert werden müssen.
Hierfür wird ein Termin benötigt, welcher ab sofort für den o. g. Zeitraum über www.terminvereinbarung.halle.de gebucht bzw. telefonisch (Mo.-Fr.: 8.00 bis 18.00 Uhr) über die 0345 221-0 bzw. 115 (ohne Vorwahl aus dem Stadtgebiet Halle (Saale)) vereinbart werden kann.
Falls die Anmeldung einer Nebenwohnung in Halle (Saale) in Betracht kommt, ist zu beachten, dass die Stadt Halle (Saale) eine Zweitwohnungssteuer erhebt. In diesem Fall ist das Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung gem. § 22 Bundesmeldegesetz auszufüllen und unterschrieben zur Anmeldung mitzubringen.
Der Antrag und die Unterlagen zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer können direkt per Mail an zweitwohnungssteuer@halle.de geschickt oder persönlich bei der Anmeldung im Bürgerservice abgegeben werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservice leiten die Unterlagen umgehend an den Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern, weiter. Es besteht auch die Möglichkeit, persönlich im Rahmen der Sprechzeiten Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie am Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr bei der Abteilung Steuern, Schmeerstraße 1, 06108 Halle vorzusprechen. Bei Fragen zur Zweitwohnungssteuer stehen die zuständigen Mitarbeiter unter den Telefonnummern 0345 221-4415/4427 gern zur Verfügung.
Anmeldung von Studierenden aus dem Ausland
- Die Anmeldung muss erst in der Meldebehörde erfolgen, danach ist die Vorsprache in der Ausländerbehörde erforderlich. Staatsangehörige der EU-Staaten brauchen nicht zur Ausländerbehörde.
- Für die Vorsprache in beiden Behörden wird je einen Termin benötigt.
- Auf Grund der längeren Terminvorlaufzeiten im Bürgerservice und der Ausländerbehörde wird empfohlen, sich bereits vor der Anmeldung sowohl beim Bürgerservice als auch bei der Ausländerbehörde einen Termin zu buchen.