Inzidenz am dritten Tag über 35 – Vorerst keine Verschärfung der Maßnahmen

Saaleschiffe
© H@llAnzeiger

Halle. Verwaltung. Die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gibt den Landkreisen und Kreisfreien Städten in §16 die Möglichkeit, bei einer Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 35 liegt, ab dem zweiten darauf folgenden Tag z.B. Testpflichten zu verschärfen.

Die Stadt Halle (Saale) stellt heute am dritten Tag in Folge eine Inzidenz über 35 fest. Angesichts der geringen Hospitalisierungsrate hat der Pandemiestab allerdings beschlossen, vorerst keine Verschärfungen der Corona-Maßnahmen umzusetzen.