
Halle. Verwaltung. In der Stadt Halle (Saale) sind die Kennwerte zur Einschätzung der Pandemiesituation in den vergangenen Tagen deutlich gestiegen; dies betrifft sowohl die 7-Tage-Inzidenz als auch die Zahl der stationär und auf Intensivstationen behandelten Covid-19-Patienten. Das Robert-Koch-Institut weist am heutigen Montag, 01. November 2021, erstmals eine Inzidenz von über 100 für die Stadt Halle (Saale) aus.
Der Pandemiestab hat heute deshalb die Änderung der städtischen Eindämmungsverordnung beschlossen. Die Verordnung wird am Freitag, 05. November 2021, in Kraft treten und beinhaltet zwei wesentliche Änderungen:
- Die Wiedereinführung der 3G-Regelung:
Die Stadt Halle (Saale) hebt die bisherige Lockerung in § 7 städtischen Eindämmungsverordnung auf und macht damit von der Möglichkeit, Ausnahmen für Testpflichten nach § 16 Absatz 4 der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt festzulegen, keinen Gebrauch mehr. Es handelt sich im Verhältnis zur Landesverordnung also nicht um eine Verschärfung der Maßnahmen. Es gilt vielmehr wieder das (nicht gelockerte) Landesrecht. Somit gilt ab Freitag wieder die Testpflicht (z. B. für Saunen, Theater, Kinos oder in der Innengastronomie) für Personen, die keinen Nachweis über eine Impfung oder ihren Genesenen-Status vorweisen können und auch nicht von der Testpflicht nach § 2 Abs. 2 der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ausgenommen sind. - Erweitertes Testen in Schulen, dreimal pro Woche:
Alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in der Stadt Halle (Saale) besuchen, müssen zukünftig dreimal (statt zweimal) pro Woche einen Schnelltest durchführen. Bis zur dritten Woche nach den Ferien ist dies bereits in der Landesverordnung entsprechend festgelegt, für die Schulen in Halle wird diese Regelung auf Grundlage des § 16 der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt für den Geltungszeitraum der städtischen Eindämmungsverordnung (bis zum 03. Dezember 2021) ausgeweitet.
Angesichts der steigenden Infektionszahlen appelliert die Stadt Halle (Saale) zudem an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen, die Möglichkeit von Schnelltests in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich gilt der Hinweis: Das wirksamste Mittel gegen einen schweren Verlauf einer SARS-CoV-2-Virus-Infektion ist die Impfung. Sie schützt den Geimpften selbst und reduziert die Infektionsgefahr für Dritte. Der weit überwiegende Teil der Corona-Patienten in halleschen Krankenhäuser ist ungeimpft. Die Einhaltung der AHA-L-Regeln bleibt ebenfalls ein wichtiger Baustein zur Eindämmung der Pandemie. Insbesondere sollten sich auch Geimpfte ihrer Verantwortung bewusst sein, da sie zwar selbst gut geschützt sind vor einem schweren Krankheitsverlauf, gleichwohl aber das Virus übertragen können.