Berlin. Bundesrat. Am 17. September 2021 hat der Bundesrat Änderungen im Arzneimittelrecht zur Trennung von Human- und Veterinärmedikamenten zugestimmt, die der Bundestag vor der Sommerpause verabschiedet hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Neues Stammgesetz
Kern ist ein neues Tierarzneimittelgesetz – als eigenständiges neues Stammgesetz. Im bisher für beide Bereiche geltenden Arzneimittelgesetz werden zeitgleich die auf Tierarzneimittel bezogenen Bestimmungen aufgehoben. Damit kommt der Bundestag Vorgaben einer neuen EU-Verordnung nach, die am 28. Januar 2022 in Kraft tritt. Zudem passt der Bundestag mit seinem Beschluss weitere Gesetze an die neue Rechtslage an und setzt zahlreiche Änderungswünsche des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung um.