Sondersitzung des Bundesrates: Beratungen zu Änderungen am Bundesinfektionsschutzgesetz

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Berlin. Bundesrat. Am 19. November 2021 um 09.30 Uhr kommt der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen, um über geplante Änderungen am Bundesinfektionsschutzgesetz zu beraten. Dies hat Bundesratspräsident Bodo Ramelow (Thüringen) heute entschieden.

Die Sondersitzung dient dazu, das geplante Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie umgehend nach Verabschiedung im Bundestag zu beraten – noch vor der nächsten regulären Sitzung des Bundesrates am 26. November 2021.

Hintergrund ist, dass die vom 19. Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage nationaler Tragweite am 24. November 2021 ausläuft – und der 20. Deutsche Bundestag sie voraussichtlich nicht verlängert.

Beratungen über eine Anschlussregelung

Stattdessen wird eine Anschlussregelung durch Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beraten, die den Ländern einen so genannten „Instrumentenkasten“ an Maßnahmen ermöglichen soll.

Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, den der Bundestag am 11. November 2021 in erster Lesung beriet und anschließend in den Hauptausschuss überwies. Die Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung im Bundestag ist für den 18. November 2021 vorgesehen, der Bundesrat könnte dann am Folgetag über die Zustimmung zu dem Gesetzespaket entscheiden.

Ab 09.30 Uhr wird die Sondersitzung auf www.bundesrat.de live übertragen.