Corona-Gipfel: Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche

Schnelltest Corona-Virus
© H@llAnzeiger

Am heutigen Dienstag haben sich die MinisterpräsidentInnen der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel auf folgende Eckpunkte in der weiteren Corona-Virus-Bekämpfung verständigt:

Ab dem 23. August 2021 müssen ab einer Inzidienz von 35 alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, einen negativen AntigenSchnelltest oder einen negativen PCRTests vorlegen (“3G-Regel“), wenn sie: 

a. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe besuchen wollen,
b. Zugang zur Innengastronomie erhalten wollen,
c. Veranstaltungen und Feste (z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen besuchen wollen,
d. körpernahe Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege) in Anspruch nehmen wollen,
e. Sport im Innenbereich (z. B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen) machen wollen oder
f. in Beherbergungsbetrieben übernachten wollen.
Ausgenommen werden sollen Kinder bis zum 6. Lebensjahr und SchülerInnen.

Ab 11. Oktober 2021 sind bisher kostenlose Corona-Tests kostenpflichtig (Ausnahmen gelten für Personen, für welche  keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, wie aktuell: Schwangere und Jugendliche unter 18 Jahren)

Bei Großveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Feiern, Bars und Clubs kann die Teilnehmeranzahl oder der Zugang durch Verordnungen beschränkt werden.

Bei Sportgroßveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauenden soll die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegen (maximal jedoch 25.000 Zuschauende).

Die Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst (Hygienekonzepte aktualisieren und verpflichtende Testangebote).

Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt verbindlich vorgeschrieben.

Künftig sollen mehrere Indikatoren, wie Inzidenz, Impfquote, Hospitalisierungen/Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigt werden, um das Infektionsgeschehen zu kontrollieren.

Die epidemische Lage von nationaler Tragweite soll über den 11. September 2021 hinaus verlängert werden.


Angaben ohne Gewähr.