Informationen des Umweltbundesamtes zu Corona-Viren und Badegewässern

Heidebad
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Dessau-Roßlau. UBA. Das Risiko einer Infektion mit dem SARS-Coronavirus-2 steigt bei geringem Abstand zwischen Menschen und wenn sich viele Menschen gleichzeitig an einem Ort aufhalten. Daher müssen auch für den Aufenthalt am und im Badegewässer Regeln zum Abstandshalten und zur Kontaktminimierung eingehalten werden. Da das Tragen von Mund/Nasenschutz beim Baden nicht praktikabel ist, kommt der Einhaltung der Sicherheitsabstände im Wasser und an Land eine maßgebliche Bedeutung für den Schutz von Infektionen zu. Für den Strandbereich und eventuell die Nutzung von spezieller Infrastruktur am Badegewässer gelten die länderspezifischen Abstands- und Hygieneregeln.

Eine Übertragung des SARS-Coronavirus-2 über das Wasser beim Baden gilt als äußerst unwahrscheinlich. Bisher gibt es nach Angaben der WHO (Weltgesundheitsorganisation) keine Hinweise darauf, dass dieses Virus über den Wasserweg übertragen wird. Grundsätzlich sollten aber Personen, die an einem akuten Infekt der Atemwege oder an einer Durchfallerkrankung leiden, nicht baden gehen, um andere Badende nicht zu gefährden. Dies gilt völlig unabhängig davon, um welche potenziellen Krankheitserreger es sich im Einzelnen handelt.