Durchsuchungen im Stadtgebiet – Mehrere Festnahmen

Polizei
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Halle/PI. Die Staatsanwaltschaft Halle und Kriminalbeamte der speziellen Ermittlungsgruppen, Betrugsstraftaten zum Nachteil älterer Menschen, der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau und des Polizeireviers Halle (Saale) vollstreckten am Montag, 10. August 2026, mehrere durch das Amtsgericht Halle erlassene Durchsuchungsbeschlüsse. Die Durchsuchungsbeschlüsse richteten sich gegen sieben männliche Beschuldigte im Alter zwischen 15 und 24 Jahren.

Gegen diese Personen wurden seit längerer Zeit komplexe Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Halle im Zusammenhang mit Betrugsstraftaten zum Nachteil älterer Menschen, speziell wegen der Betrugsphänomene: „Falscher Polizeibeamter“ und „Falscher Bankmitarbeiter“ in den eingerichteten Ermittlungsgruppen in der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau und im Polizeirevier Halle (Saale) geführt. Zur Durchsetzung der Beschlüsse des Amtsgericht Halle wurden sieben Gebäude verteilt über das gesamte Stadtgebiet Halle (Saale) und ein Gebäude im Bereich Saalekreis durchsucht.

Während der Durchsuchung der Räumlichkeiten und der angetroffenen Personen konnten unter anderem:

  • umfangreiche Datenträger/digitale Speichermedien
  • Bargeld im unteren fünfstelligen Eurobereich
  • ein Pkw und
  • weiteres umfangreiches Beweismaterial

aufgefunden und sichergestellt werden.

Gegen vier beschuldigte Männer im Alter zwischen 20 und 24 Jahren wurden die im Vorfeld erlassenen Haftbefehle vollstreckt und durch den zuständigen Richter am Amtsgericht Halle (Saale) verkündet. Anschließend wurden die vier Beschuldigten in Justizvollzugsanstalten im Stadtgebiet Halle (Saale) überstellt.

Ein weiterer 22-jähriger Beschuldigter wurde im Stadtgebiet Halle (Saale) angetroffen und ebenfalls festgenommen, da gegen diesen ein Untersuchungshaftbefehl vorlag. Der Untersuchungshaftbefehl wurde durch den zuständigen Richter am Amtsgericht Halle (Saale) gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt und der Beschuldigte nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen aus diesen entlassen.

Weitere Angaben zu den Durchsuchungsmaßnahmen können mit Verweis auf die zum jetzigen Zeitpunkt weiter zu führenden intensiven kriminalpolizeilichen Ermittlungen nicht gemacht werden.

Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurde das Polizeirevier Halle (Saale) durch Einsatzkräfte des Landeskriminalamtes Thüringen, der Polizeiinspektion Nordhausen, der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau und der Polizeiinspektion Halle (Saale) unterstützt.

Hinweise der Polizei im Falle von Anrufen eines vermeintlichen Polizeibeamten der Kriminalpolizei:

Bevorzugte Geschädigte sind alleinlebende oder verwitwete Personen, welche sich in einem hohen Lebensalter befinden.

Die Täterschaft zielt darauf ab, dass sich die Geschädigten während der Kontaktaufnahme allein in ihrer Häuslichkeit aufhalten.

Was rät die Polizei:

  • Die Polizei kommt zu Ihnen, wenn Sie sie gerufen haben
  • Lassen Sie sich immer den Namen und Dienstort des anrufenden Polizeibeamten geben. Beenden Sie im Zweifel das Telefonat und bitten anschließend direkt über die Einwahl des Polizeirevieres Halle (Saale) 0345 224 2000 darum, mit dem jeweiligen Beamten verbunden zu werden. Sollte eine Verbindung nicht möglich sein, ist dies ein Hinweis auf eine betrügerische Absicht des Anrufers.
  • Die Polizei wird niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben. Zu Verwarn- oder Bußgeldverfahren der Polizei oder des Ordnungsamtes werden behördliche Zahlungsaufforderungen postalisch versandt.
  • Geben Sie am Telefon keine Auskunft über persönliche und finanzielle Verhältnisse oder andere sensible Daten.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzten – Im Zweifelsfall legen Sie auf.
  • Öffnen Sie unbekannten Personen nicht die Tür. Ziehen Sie gegebenenfalls andere Personen, wie Nachbarn oder nahe Verwandte mit hinzu.
  • Informieren Sie im Zweifelsfall die Polizei unter den Rufnummern 110 oder 0345 224 2000.
  • Zeigen Sie den Betrug oder den Betrugsversuch unbedingt bei der Polizei an