
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hat die Übersicht zur Testpflicht in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen am 30. August 2021 aktualisiert.
Grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen sind:
- Genesene und vollständig Geimpfte
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, da diese bereits in der Schule getestet werden
- Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen

* Landkreise und kreisfreie Städte können in den mit *Sternchen* markierten Bereichen Ausnahmen von der Testpflicht zulassen. Im Ergebnis einer Gesamtabwägung sind bei der Entscheidung neben der Sieben–Tage–Inzidenz und der Impfquote auch die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe, die Bettenbelegung in den Krankenhäusern und die ITS–Belegung als weitere Indikatoren zu berücksichtigen.
** Landkreise und kreisfreie Städte können in den mit *Doppelsternchen* markierten Bereichen unter den gleichen Voraussetzungen zusätzliche Testpflichten erlassen.