Magdeburg. STK/LSA. Als erste Kommune in Sachsen-Anhalt führt der Ort Harsleben im Landkreis Harz seit Kurzem auch seine niederdeutsche Bezeichnung „Harschlewe“. Der Name ist der Gemeinde im Ergebnis eines entsprechenden Antragsverfahrens verliehen worden und wurde bereits auf einem Ortseingangsschild verankert.
Staats- und Kulturminister Rainer Robra gratuliert den Bürgerinnen und Bürgern des Ortes und erklärte: „Das Beispiel Harsleben-Harschlewe sollte weiter Schule machen und auch andere Orte motivieren, ihre niederdeutschen Wurzeln sichtbar zu präsentierten. Ich möchte ausdrücklich hervorheben, dass die Pflege und die Förderung des Gebrauchs der niederdeutschen Sprache ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturpolitik sind.“ Die Verwendung traditioneller Ortsnamen stärke die Identität und die Heimatverbundenheit der Menschen und sei ein wirksamer Werbeträger für die jeweilige Region, so der Minister.
Die Regionalsprache Niederdeutsch ist neben dem Hochdeutschen eine eigenständige Sprache, die im heutigen Sachsen-Anhalt seit Jahrhunderten beheimatet ist. Neben dem Börde Platt werden Altmärker Platt und Harzer Platt gesprochen.
Weitere Maßnahmen, die das Land zur Bewahrung und Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch vorantreibt, sind die Förderung der Erarbeitung des Mittelelbischen Wörterbuchs, die Unterstützung von Bildungsangeboten für den Erwerb und die Pflege der niederdeutschen Sprache (zum Beispiel in Kindertagesstätten und Grundschulen) sowie die Durchführung von regelmäßigen Beratungen mit den Plattsprechern Sachsen-Anhalts im Rahmen der Arbeitsgruppe Niederdeutsch.
Hintergrund
Das Land Sachsen-Anhalt hat im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die seit dem 1. Januar 1999 in Deutschland in Kraft ist, Verpflichtungen für die Anerkennung, den Schutz und die Ausweitung der Regionalsprache Niederdeutsch übernommen. Mit seinem Beschluss „Niederdüütsche Sprook in Sassen-Anhalt wedder opleven laten“ vom 24. Mai 2019 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt die Verantwortung des Landes für die Bewahrung und Förderung der niederdeutschen Sprache unterstrichen. Im Beschluss ist die Landesregierung gebeten worden, eine stärkere Sichtbarkeit der niederdeutschen Sprache in der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Geeigneten Kommunen solle die Möglichkeit eingeräumt werden, auf Antrag bei der Kommunalaufsichtsbehörde ihre Ortsnamen ergänzend auf Niederdeutsch zu führen.
Für die Umsetzung dieses Beschlusses brachte das Innenministerium im vergangenen Jahr den Erlass „Bezeichnung der Gemeinden in niederdeutscher Sprache“ in Abstimmung mit der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur auf den Weg. Dieser Erlass findet seine Ergänzung in Bestimmungen des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom März 2021, die es Gemeinden, denen der niederdeutsche Ortsname verliehen wurde, ermöglichen, diese Bezeichnung auch auf den Ortstafeln anbringen zu lassen.