Corona-Pandemie: Impfstatus darf nicht zu Berufseinschränkungen führen

Magdeburg. CDU/TK-MdL. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt kann eine Impfung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie als Voraussetzung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufes nicht ausschließen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Keindorf hervor.

„Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben im gesellschaftlichen Leben tiefe Spuren hinterlassen. Unternehmen, Angestellte aber auch Familien benötigen mehr Klarheit, ob Bund und Länder hier weitere Maßnahmen in Abhängigkeit vom Impfstatus einer Person planen“, fordert der Landtagsabgeordnete. Die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts an Schulen wird von Keindorf begrüßt. Hier soll es nach Angaben der Landesregierung auch zukünftig keine Einschränkungen für Kinder und Jugendliche bei der Teilnahme am Unterricht geben, die keine Schutzimpfung gegen Covid-19 haben.

Aus der Antwort geht zudem hervor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte im Zeitraum von Dezember 2020 bis Juli 2021 Kosten zur Durchführung von Impfungen Höhe von rund 25,1 Mio. Euro geltend gemacht haben, insgesamt 19,1 Mio. Euro wurden vom Land bereits ausgezahlt. Darüber hinaus sind dem Land Kosten in Höhe von bisher 13,4 Mio. Euro für die Organisation der Impfungen entstanden.

Als unzureichend bezeichnet Keindorf daher die Unterstützung von niedergelassenen Hausärzten, die Impfungen in Arztpraxen durchführen. „Die Landesregierung muss prüfen, inwieweit sich die Erstattung für den Aufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation einer Impfung durch niedergelassene Ärzte am Bedarf orientiert“, so Keindorf abschließend.