Magdeburg. MW. Das Kabinett des Landes Sachsen-Anhalt hat den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen. Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten in einem intensiven Beteiligungsprozess erarbeitet. Stellungnahmen aus Landwirtschaft, Jagd, Naturschutz sowie von Landkreisen und kommunalen Spitzenverbänden wurden ausgewertet und bei der finalen Ausgestaltung berücksichtigt, so das Ministerium.
Wolf wird in das Jagdrecht aufgenommen
Ein Schwerpunkt der Gesetzesänderung liegt auf der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht. Ziel ist es, auf die dynamische Entwicklung der Wolfspopulation mit einem rechtssicheren und praktikablen Instrumentarium reagieren zu können. Der Wolf bleibt weiterhin eine besonders geschützte Art. Eine reguläre Abschussplanung ist nicht vorgesehen; stattdessen greift ein Bestandsmanagement, das sich am Erhaltungszustand orientiert und die Vorgaben des Bundesnaturschutzrechts berücksichtigt.
Klare Regelungen bei Wildschäden
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Novelle ist die Wiedereinführung einer Regelung zur Ersatzpflicht bei Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Vorschrift schafft klare Verantwortlichkeiten insbesondere bei Schäden an Hochkulturen wie Mais, Raps, Roggen oder Sonnenblumen. Ziel ist eine verlässliche Entschädigung bei Wildschäden sowie die Stärkung wirksamer Schutzmaßnahmen.