Sachsen-Anhalt: Eckpunkte der neuen Eindämmungsverordnung

Landespressekonferenz
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Magdeburg. STK/MK/LSA. Sachsen-Anhalts Landesregierung setzt weiter auf eine verantwortliche Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen. Erste Eckpunkte der 13. Eindämmungsverordnung sind heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt worden.

In Sachsen-Anhalt sind aktuell alle Landkreise und Städte (außer LK Harz) unter der 100er-Inzidenzmarke, davon 4  unter 50 und 2 unter 35.

Maßgebend für alle Öffnungsschritte ist der GGG-Grundsatz: negativ Getestet oder 2-fach Geimft oder Genesen

Kontaktbeschränkungen

  • Inzidenz < 100: 1 Haushalt + 1 weiterer Haushalt (max. 5 Personen)
  • Inzidenz < 50: weitere Öffnungen angedacht

Freizeit/Kultur/Sport

Ab einer Inzidienz < 100 Öffnung (unter Auflagen: Testpflicht, Kontaktnachverfolgung etc.) von:

  • Fitness- und Sportstudios
  • Schwimmhallen
  • Freizeitparks (Modellprojekte)
  • Ferienfreizeitangeboten
  • Seniorenbegegnungsstätten
  • Berufssportangeboten (100 Besucher draußen; 50 innen)
  • Reha-Sport
  • Kulturangeboten (Halbierte Platzauslastung, max. 50 Personen)

Ab einer Inzidienz < 50 darüber hinaus Öffnung (unter Auflagen: Testpflicht, Kontaktnachverfolgung) von:

  • Kulturangeboten (Halbierte Platzauslastung, max. 200 Personen)

Schule

Tourismus/Gastronomie:

  • Öffnung von Hotels (Test aller 48 h)
  • Öffnung der Innengastronomie (2,5 qm pro Gast, Abstand der Tische max. 1,5 m, Öffnungszeiten 6 – 22 Uhr)

Die neue Eindämmungsverordnung soll am 24. Mai 2021 in Kraft treten.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.