
Magdeburg. STK/MK/LSA. Sachsen-Anhalts Landesregierung setzt weiter auf eine verantwortliche Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen. Erste Eckpunkte der 13. Eindämmungsverordnung sind heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt worden.
In Sachsen-Anhalt sind aktuell alle Landkreise und Städte (außer LK Harz) unter der 100er-Inzidenzmarke, davon 4 unter 50 und 2 unter 35.
Maßgebend für alle Öffnungsschritte ist der GGG-Grundsatz: negativ Getestet oder 2-fach Geimft oder Genesen
Kontaktbeschränkungen
- Inzidenz < 100: 1 Haushalt + 1 weiterer Haushalt (max. 5 Personen)
- Inzidenz < 50: weitere Öffnungen angedacht
Freizeit/Kultur/Sport
Ab einer Inzidienz < 100 Öffnung (unter Auflagen: Testpflicht, Kontaktnachverfolgung etc.) von:
- Fitness- und Sportstudios
- Schwimmhallen
- Freizeitparks (Modellprojekte)
- Ferienfreizeitangeboten
- Seniorenbegegnungsstätten
- Berufssportangeboten (100 Besucher draußen; 50 innen)
- Reha-Sport
- Kulturangeboten (Halbierte Platzauslastung, max. 50 Personen)
Ab einer Inzidienz < 50 darüber hinaus Öffnung (unter Auflagen: Testpflicht, Kontaktnachverfolgung) von:
- Kulturangeboten (Halbierte Platzauslastung, max. 200 Personen)
Schule
- Schulbetrieb startet nach Pfingsten wieder
- » weitere Informationen
Tourismus/Gastronomie:
- Öffnung von Hotels (Test aller 48 h)
- Öffnung der Innengastronomie (2,5 qm pro Gast, Abstand der Tische max. 1,5 m, Öffnungszeiten 6 – 22 Uhr)
Die neue Eindämmungsverordnung soll am 24. Mai 2021 in Kraft treten.
Alle Angaben ohne Gewähr.