Land informiert über weitere Corona-Maßnahmen

Bildquelle: Screenshot Landespressekonferenz - YouTube.

In der heutigen Pressekonferenz informierten Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne über die Eckpunkte der kommenden Corona-Maßnahmen für Sachsen-Anhalt. Die kommende Landesverordnung wird in den nächsten Tagen formuliert.

Zusammenfassung:

  • 3-G-Regelung (genesen/geimpft/negativ getestet) greift ab 23.08.2021 bundesweit für Personen ab 6 Jahre
  • Es wird eine 4. Änderungsverordnung der 14. Änderungsverordnung geben, welche vom 23.08.2021 bis 16.09.2021 gültig sein wird
  • Inzidenz wird weiterhin als Indikator als Grundlage für Verordnungen bestehen bleiben, da dieser Indikator auch im Bundesgesetz festgelegt ist
  • Weitere Indikatoren werden bei einer Inzidenz über 35 zur Lagebewertung aufgegriffen: u. a. Intensivkapazitäten, Impfquote, Schwere der Verläufe, Zahl der nötigen Beatmungen, Bewertung der Infektions-Ursache
  • Landkreise und kreisfreie Städte sollen dadurch mehr Möglichkeiten bekommen, die Gesamtsituation und Verhältnismäßigkeiten realer zu bewerten (kein Automatismus)
  • Haseloff betonte: Je höher die Impfquote im Land liegt, umso weniger Maßnahmen werden nötig
  • 10-Quadratmeter-Regel z. B. in Ausstellungen wird verworfen, da dies durch die 3-G-Regelung aufgegriffen wird – beim Einkaufen bleibt die Regelung jedoch bestehen (Zugangsbeschränkungen)
  • AHA-Regelungen und Maskenpflicht beim Einkaufen bleiben
  • Schule:
    Zum Schuljahresbeginn sollen SchülerInnen 3 mal wöchentlich über einen Zeitraum von 2 Wochen getestet werden, danach wieder 2 mal wöchentlich; Verweigerung von Tests führt unter Umständen zu Bußgeldern, da nach den Ferien wieder Präsenzpflicht besteht. Die Schulpflicht würde in diesem Fall verletzt werden.
  • Impf-Angebote in Schulen sind derzeit nicht angedacht; eventuell aber in Berufsschulen


Angaben ohne Gewähr.