Landesregierung zur Corona-Entwicklung – Kontaktbeschränkungen wird es geben

Bild: Screenshot YouTube-Kanal Land.Sachsen.Anhalt.

Die Landesregierung informierte am heutigen Tag über die aktuellen Corona-Entwicklungen in Sachsen-Anhalt.

Statements:

  • Ob mit oder ohne Verländerung der “epidemischen Lage von nationaler Tragweite”: Entscheidungen im Bezug auf die aktuelle Situation müssen folgen, Gesetze müssen angepasst werden, Impfzahlen müssen weiter steigen (besonders bei der jüngeren Bevölkerung), Reaktivierung der Impfzentren ist denkbar, Auffrischungsimpfungen müssen gewährleistet sein, Testkapazitäten und Kontrolldichten (z. B. in Gastronomie) müssen erhöht werden
  • Die Länder brauchen Handlungsoptionen (Instrumente), die im Bundesgesetz festgeschrieben sind, um auf das  Infektionsgeschehen gezielt zu reagieren
  • Sachsen-Anhalt präferiert “berufsgruppenbezogene Impfpflicht”
  • Kontaktbeschränkungen (2G/3G/privater Bereich/Zugangsbeschränkungen) sind laut Minister Haseloff per Bundesgesetz sehr wahrscheinlich – in welcher Form, Kombination und Ausprägung ist noch offen
  • Der Impfstatus wird bei möglichen Kontaktbeschränkungen eine Rolle spielen
  • Kontaktbeschränkungen können sich unter Umständen auf den Zugang zum ÖPNV (3G-Regelung) auswirken
  • Da mit Einbrüchen in der Nutzung zu rechnen ist, müsse es einen “ÖPNV-Schutzschirm” geben
  • Da auch Geimpfte (wenn auch gering) übertragungsfähig sind, sei auch hier eine Kombination mit Tests erforderlich
  • Geimpfte können sich infizieren, sind aber durch die Impfung vor einem schweren Verlauf der Krankheit geschützt
  • Landräte und (Ober)Bürgermeister waren sich in einer Schalte einig: Wenn Abstände und Hygiene-Regeln eingehalten werden, sieht Ministerin Grimm-Benne keine Probleme hinsichtlich der Weihnachtsmärkte – die Bevölkerung müsse jedoch “mitspielen”; Kontrollen würde es geben
  • Ministerin Grimm-Benne zu “3G am Arbeitsplatz“:
    • Das Land ist der Forderung der Arbeitgeberverbände nachgekommen – da Arbeitgeber bisher keine Möglichkeit haben, um den Impfstatus der MitarbeiterInnen abzufragen
    • Datenschutzgründe müssen in einer pandemischen Lage zurück gestellt werden (Impfstatus), man müsse wissen, mit wem man zusammen arbeitet um möglicherweise Sicherungsmaßnahmen treffen zu können
    • Für einen kurzen Zeitraum müsse es datenschutzrechtlich möglich sein, den Impfstatus abzufragen, ergänzte Minister Schulze
  • Wenn die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt weiter steigt und der Bund die gesetzlichen Grundlagen in dieser Woche geschaffen hat, wird Sachsen-Anhalt mit der “2G-Regelung” oder mit “2G+” nachjustieren

 

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