Schulorganisation in Sachsen-Anhalt über den Jahreswechsel 2020/21

Aktuelles
© H@llAnzeiger

Magdeburg. MB/LSA. Ab dem 16. Dezember 2020 wird die Präsenzpflicht für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und darüber hinaus ab dem 7. Schuljahrgang an Förderschulen aufgehoben. Es wird empfohlen, wo immer möglich, die betroffenen Schülerinnen und Schüler zuhause zu betreuen.

An den Grund- und Förderschulen sowie für die Schuljahrgänge 5 und 6 der übrigen allgemeinbildenden Schulen wird Präsenzunterricht angeboten. Die Teilnahme daran ist jedoch nicht verpflichtend. Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung der Eltern in der Betreuung zu Hause sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten für diese Tage Arbeits- und Aufgabenangebote zur Bearbeitung in der häuslichen Wohnung.

Die Jahrgangstufen 7 – 13 der allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) sowie die berufsbildenden Schulen wechseln ab dem 16. Dezember 2020 vollständig in den Distanzunterricht. Die Empfehlungen für den Distanzunterricht an Schulen in Sachsen-Anhalt vom 22. Oktober 2020 sind auf den Internetseiten des Landesschulamts abrufbar.

Unaufschiebbare Klassenarbeiten und Klausuren können an Schulen mit gymnasialer Oberstufe in der Qualifikationsphase und an Sekundar-, Gemeinschafts- und Förderschulen in den abschlussbezogenen Schuljahrgängen 9 und 10 unter Einhaltung der Abstands- und Hygienebestimmungen auch nach dem 15. Dezember geschrieben werden. Die Schultage am 14. und 15. Dezember 2020 werden, sofern notwendig, zur Organisation des Distanzunterrichts genutzt.

Für die Lehrkräfte besteht im Zeitraum vom 16. bis 18. Dezember 2020 Dienstpflicht. Diese ist in den Schuljahrgängen, die im Präsenzunterricht beschult werden, vor Ort in der Schule zu erbringen. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist möglich, wenn durch die Lehrkraft ein entsprechend begründetes Attest der Betriebsärzte vorgelegt wird. Die Attestierung erfolgt auf der Basis der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Richtlinie „Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten“. Soweit eine Befreiung vom Präsenzunterricht erfolgt, sichern diese Lehrkräfte vorrangig den Distanzunterricht ab.

Folgende unterrichtsorganisatorische Hinweise sind im Zeitraum 16. bis 18. Dezember 2020 zu beachten:

  • Praktischer Sportunterricht findet nicht statt, Theorieunterricht ist möglich.
  • Außerschulischer Unterricht, Praktika und außerunterrichtliche Schulveranstaltungen (siehe auch Nr. 7.5 Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie) können nicht in Präsenzveranstaltungen stattfinden.

Der Internatsbetrieb richtet sich nach den Maßgaben für den Schulbetrieb. In den Schuljahrgängen 5 und 6 sowie an den Förderschulen soll er aufrechterhalten werden, sofern die Eltern keinen Gebrauch von der Befreiung der Präsenzpflicht für ihre Kinder machen. In den übrigen Fällen endet die Internatsunterbringung mit der Beendigung des Präsenzunterrichts. Härtefallreglungen sind bis zum 18. Dezember 2020 möglich.

Eine Entscheidung darüber, wie das gesellschaftliche Leben in Deutschland in das neue Jahr starten wird, wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 5. Januar 2021 treffen. Da eine präzise Vorhersage, welcher Modus dann gelten wird, zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich ist, sollte sich auf folgende Szenarien eingerichtet werden: 

Die Grund- und Förderschulen starten am 11. Januar 2021 zunächst ohne Präsenzpflicht analog zu den Regelungen vor den Weihnachtstagen. Die übrigen allgemeinbildenden sowie die berufsbildenden Schulen starten am 11. Januar 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb, das heißt mit einem täglichen Wechsel zwischen A- und B-Gruppe. Nach derzeitigem Planungsstand werden sie am 7. Januar 2021 darüber informiert, wie ab dem 13. Januar 2021 verfahren werden wird. Vor diesem Hintergrund ist die Erreichbarkeit der Schulleitung am 7. und 8. Januar 2021 in jedem Fall sicherzustellen.