Mobile Luftreiniger und CO2-Ampeln für Kindertagesbetreuung werden gefördert

Luftreiniger
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Magdeburg. MS/LSA. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fördert die Anschaffung von mobilen Luftreinigern und CO2-Ampeln in der Kindertagesbetreuung. „Ziel ist es, dass die Kindertagesbetreuung in den kommenden Wintermonaten umfassend abgesichert werden kann und es nicht zu Einschränkungen kommen muss“, betonte Sozialministerin Petra Grimm-Benne am Freitag in Magdeburg. Eine Maßnahme, neben den kostenlosen Testangeboten, den erforderlichen Impfungen beim Kitapersonal sowie der Eltern, der Einhaltung des Hygienekonzeptes, sei der Einsatz von mobilen Luftreinigern und CO2-Ampeln. Die Ministerin fügte hinzu: „Unsere Kinder haben in der Vergangenheit auf viele Freiheiten verzichten müssen und durch die Kontaktreduzierung zum Schutz der gesamten Bevölkerung beigetragen.“

Anschaffungen können ab sofort gefördert werden. Förderfähig sind mobile Luftfilter in Räumen, die nur schlecht belüftbar sind. CO2-Ampeln können in allen Betreuungsräumen eingesetzt werden. Die Höhe der möglichen Förderung beträgt bei mobilen Luftreinigern bis zu 3.000 Euro je Gerät und bei CO2-Ampeln bis zu 300 Euro je Gerät. Zudem werden Ausgaben für die Inbetriebnahme gefördert. Gefördert werden können auch nach dem 01. Mai 2021 angeschaffte mobile Luftreinigungsgeräte und nach dem 8. August.2021 angeschaffte CO2-Ampeln.

Die Antragsformulare und die Förderrichtlinien werden in Kürze auf der Internetseite des Landesverwaltungsamts veröffentlicht.

Hintergrund
Das Bundeskabinett hat am 14. Juli 2021 beschlossen, die Länder bei der Verbesserung des Infektionsschutzes mit insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zu unterstützen. Gefördert wird damit die Beschaffung von mobilen Luftreinigern für den Einsatz in schlecht belüftbaren Räumen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. In Sachsen-Anhalt stehen für die Ausstattung von Kindertagespflege, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen dafür insgesamt rund 5,4 Millionen Euro des Bundes und in gleicher Höhe Mittel des Landes zur Verfügung. Am 20. Juli 2021 hat das Landeskabinett darüber hinaus die Förderung der Anschaffung von CO2-Ampeln in diesen Einrichtungen beschlossen.