Agrarministerkonferenz berät über Brandschutz in Tierhaltungsanlagen

Ziegen
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Magdeburg. MULE/LSA. Die Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder (AMK) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben sich heute verständigt, dass bei Brandschutz in Tierhaltungsanlagen Handlungsbedarf besteht und gemeinsam Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet werden müssen.

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert fordert schon seit 2018, den Brandschutz in Ställen wesentlich zu verbessern, um Tierleid zu verhindern. „Es ist erschreckend, dass regelmäßig Stallbrände passieren und dabei so viele Tiere zu Schaden kommen. Die Tiere können nicht weglaufen, sie verenden elendig. Wir müssen endlich handeln. Ich fordere Brandschutzmauern, strenge Anforderungen an elektrische Anlagen und Meldesysteme, die im Notfall auch wirklich funktionieren. Darüber hinaus muss eine schnelle Evakuierung der Tiere möglich sein und die Feuerwehr Platz haben, um ein Feuer zu löschen. Ich freue mich, dass wir uns auf einen gemeinsamen Fahrplan verständigen konnten um in spätestens einem Jahr konkrete Vorschläge auf dem Tisch zu haben“, sagte sie.

Deutliche Kritik übte Dalbert am Bund: „Ministerin Klöckner hat es bisher verschlafen, tätig zu werden, obwohl der Bund problemlos bundeseinheitliche Vorschriften erlassen könnte. Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Vorschriften über Anforderungen an Sicherheitsvorkehrungen im Falle technischer Störungen oder im Brandfall erlassen kann. Eine solche Rechtsverordnung des Bundes fehlt bis heute.“

Der Beschluss der AMK sieht zudem vor, die Bauministerkonferenz mit einzubeziehen, um den vorbeugenden Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zu verbessern.

Hintergrund
Sachsen-Anhalt hat schon im Jahr 2018 eine Initiative für mehr Brandschutz in Tierhaltungsanlagen auf der Agrarministerkonferenz (AMK) gestartet. Darauf hat die AMK einen Beschluss gefasst, wonach das BMEL von der Ermächtigungsnorm im § 2a Abs. 1 Nr. 6 TierSchG Gebrauch machen und Vorschriften über Anforderungen an Sicherheitsvorkehrungen im Falle technischer Störungen oder im Brandfall erlassen soll.

Auf der AMK im September 2019 haben die Länder beschlossen, Vorschläge für weitere Sicherheitsvorkehrungen, die aus ihrer Sicht zusätzlich zu den bestehenden Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erforderlich sind, zusammenzustellen. Eine Evaluierung der Brände und ihrer Ursachen sowie die konzeptartige Zusammenstellung, welche Maßnahmen aus Sicht der Länder daher zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen angezeigt sind, sind aus Sicht Sachsen-Anhalts wesentlich, um mögliche weitere Schritte umsetzen zu können.

Sachsen-Anhalt hatte dazu eine umfangreiche Zuarbeit erstellt. Wesentliche Punkte sind:

  • Einführung amtlicher Kontrollen in Anlehnung an Brandsicherheitsschauen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen,
  • Ausstattung der Nutztierställe mit automatischen Brandmeldeanlagen, welche auch die Lüftung überwachen,
  • Rauchabzugseinrichtungen, Vorhalten von Aktions- und Notfallplänen bezogen auf die konkrete Tierhaltungsanlage, die von der Feuerwehr im Brandfall genutzt werden können,
  • Einrichtung von Evakuierungszonen für das Entweichen der Tiere,
  • zwingende Anforderungen an elektrische Anlagen und Geräte in und auf Stallanlagen sowie
  • Vorgaben für betriebseigene Kontrollen und Prüfungen der technischen Anlagen durch Fachkräfte (Kriterien, Intervalle, Dokumentation).