
Nach drei Wochen Ferien informierte Sachsen-Anhalts Bildungsministerin heute über den Schulstart im Land. Der gestrige Schulstart verlief laut Feußner relativ reibungslos. Keine komplette Klasse befindet sich in Quarantäne; keine Schule musste wegen eines Ausbruchs schließen.
Die Schulen wurden vor den Weihnachtsferien darüber informiert, dass in den ersten 14 Tagen nach den Ferien jeden Tag getestet und die Maskenpflicht aufrecht erhalten wird. Im Sportunterricht besteht gemäß Eindämmungsverordnung keine Maskenpflicht.
Eine Aussage zur Dauer der Maskenpflicht im Unterricht konnte Sachsen-Anhalts Bildungsministerin nicht treffen. Sobald jedoch eine Möglichkeit gesehen wird, dass in den Unterrichtsstunden auf die Maske verzichtet werden kann, wolle das Land dies ermöglichen.
Die Entwicklung der Fallzahlen nach den Ferien wird in den kommenden Tagen ausgewertet und bewertet. Die Frage, ob die Frequenz der Testungen auf drei Testungen pro Woche verringert wird, bleibe aktuell noch offen.
Der Unterricht erfolgt nach den Weihnachtsferien ohne Befreiung von der Präsenzpflicht – die Präsenzpflicht solle auch weiterhin beibehalten werden (Ausnahmen gelten für vulnerable Gruppen).
Bei Infektionsausbrüchen sollen zusammen mit dem Landesschulamt individuelle Lösungen getroffen werden. Der Schulbetrieb müsse laut Bildungsministerin Feußner weiterhin möglich sein – es sei denn, eine hohe Zahl an SchülerInnen (50%) oder 25 % der LehrerInnen ist quarantäne- oder krankheitsbedingt ausgefallen. Dann müsse man auf Distanz-Unterricht zurück greifen. Hierfür wurden Vorkehrungen für technische Ausrüstungen getroffen, sodass alle Lehrkräfte im Land ein mobiles Endgerät zur Verfügung haben. Auch SchülerInnen haben Klassensätze bzw. Leihgeräte erhalten um an Videokonferenzen teilzunehmen.
Zum Thema “Klassenfahrten” führte Feußner aus, dass diese nicht generell verboten werden. Die Schulen seien aktuell diesbezüglich jedoch zurückhaltend. Schulen seien angehalten, Fahrten nur zu buchen, wenn bis zu 14 Tage vor Fahrtantritt kostenlos storniert werden kann, falls das Infektionsgeschehen in der Zielregion eine Reise nicht zulässt.