Zahl der beantragten Insolvenzverfahren im Mai 2021 stark rückläufig

Quelle: Statistisches Landesamt.

Halle. StatLa. Im Mai 2021 gingen bei den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt bisher 205 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 56 Anträge weniger als im Vormonat. In 191 Fällen wurde das Verfahren eröffnet, 13-mal mangels Masse abgewiesen und in einem Fall wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen. Es ergaben sich voraussichtliche Forderungen in Höhe von rd. 14,1 Mill. Euro.

In Sachsen-Anhalt wurden im Mai 13 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen eingereicht. Damit sank die Anzahl der Unternehmensanträge im Vergleich zum Vormonat um fast 2/3. Von den angemeldeten Insolvenzanträgen wurden 6 eröffnet. Die übrigen Anträge wiesen die Amtsgerichte mangels Masse ab. Es ergab sich eine Forderungssumme von rd. 900 Tsd. Euro.

Aus dem Wirtschaftsbereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen gingen bei den Amtsgerichten 3 Anträge ein. Weitere 3 Anträge betrafen Unternehmen aus dem Wirtschaftsbereich Kunst, Unterhaltung und Erholung. Dem Wirtschaftsbereich Verkehr und Lagerei waren 2 Anträge zuzuordnen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigten die betroffenen Unternehmen 8 Personen. Im April waren noch 317 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeldet worden.

Neben den Unternehmen beantragten 192 sonstige Schuldnerinnen und Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Auch hier war ein leichter Rückgang um rd. 15,0 % im Vergleich zum Vormonat zu verzeichnen. 149 Verfahren betrafen Verbraucherinnen und Verbraucher. 148 dieser Verfahren wurden eröffnet, bei einem Verfahren nahmen die Beteiligten den Schuldenbereinigungsplan an. Von ehemals selbstständig Tätigen gingen insgesamt 37 Anträge bei den Amtsgerichten ein. Die Gerichte eröffneten davon, außer bei einem Antrag, alle Verfahren. Dieser Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Die Anzahl der Anträge von ehemals selbstständig Tätigen sank damit gegenüber dem Vormonat um 22,9 %. Die übrigen 6 Verfahren der sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner bezogen sich auf Nachlässe und Gesamtgüter, wovon nur 1 eröffnet und der Rest mangels Masse abgewiesen wurde. Insgesamt bezifferten die Amtsgerichte für die sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner eine voraussichtliche Forderungssumme von rd. 13,2 Mill. Euro.