Hilfe für Unternehmen: Willingmann wirbt für Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen

Magdeburg. MW/LSA. Die Wirtschaftshilfen für Unternehmen sollen nach Angaben der Bundesregierung aufgrund anhaltender Corona-bedingter Schließungen und Beschränkungen in einigen Branchen verlängert werden. Bundesfinanz- und Wirtschaftsministerium beabsichtigen, die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als „Überbrückungshilfe III Plus“ zu verlängern, ebenso die Neustarthilfe. Geplant ist zudem eine Verbesserung der Förderbedingungen.

„Die Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen ist insbesondere für die von der Pandemie stark betroffenen Branchen in Sachsen-Anhalt eine wichtige Nachricht“, erklärte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Mittwoch. „Trotz weitreichender Lockerungen und Öffnungen leiden zahlreiche Branchen wie Gastgewerbe, Tourismus-, Veranstaltungs- und Freizeitwirtschaft unter Umsatzausfällen aufgrund von Eindämmungsmaßnahmen.“ Willingmann gehen die beschlossenen Verlängerungen allerdings nicht weit genug: „Auch wenn wir in Deutschland bei den Impfungen jetzt zügiger vorankommen, auch wenn sich ein konjunktureller Aufschwung abzeichnet, werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie in der zweiten Jahreshälfte nicht ausgestanden sein. Insofern werbe ich für eine Verlängerung der Wirtschaftshilfen bis zum Jahresende – insbesondere für die hauptbetroffenen Branchen.“

Weiter betonte der Minister: „Eine Verlängerung der Hilfsprogramme bis zum Jahresende würde den von langen Schließungen betroffenen Unternehmen Planungssicherheit bieten, wenn in der Phase der Rückkehr zu normalem Geschäftsbetrieb bei Bedarf ergänzend auf die Hilfsprogramme zurückgegriffen werden kann. Dies gilt namentlich für kleine Betriebe und auch für Soloselbstständige. Insoweit begrüße ich auch die Verbesserung der Neustarthilfe für Soloselbstständige auf nunmehr 1.500 Euro/Monat. Dieser ‚Quasi-Unternehmerlohn‘, um den wir lange gerungen haben und der ein wichtiges Hilfsinstrument ist, sollte jedoch auch bis zum Jahresende 2021 in Aussicht stehen – und nicht nur, wie jetzt geplant, bis Ende September. Gerade die Kleinstunter- und Solounternehmer, etwa aus der Kulturbranche, brauchen diese flankierende Hilfe nach langer Unterbrechung ihrer regulären Tätigkeit. Die Möglichkeit eines verlängerten Zugriffs auf die Corona-Hilfe bis zum Jahresende wird auch hier die Rückkehr zur wirtschaftlichen Normalität erleichtern.“

Bei der verlängerten Überbrückungshilfe III wird dem Bundesfinanzministerium zufolge die maximale monatliche Förderung 10 Millionen Euro betragen, die Obergrenze 52 Millionen Euro. Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen, erhalten künftig zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Ersetzt werden in Zukunft auch Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.