Ergebnisse der Bund-Länder-Schalte: Sachsen-Anhalt bleibt bei bisheriger Regelung

Bild: YouTube-Kanal Land.Sachsen.Anhalt.

Nachdem sich die MinisterpräsidentInnen der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz zu den aktuellen Corona-Entwicklungen ausgetauscht haben, informierten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff und Gesundheitsministerin Grimm-Benne über die Ergebnisse und die geplanten Maßnahmen.

  • Die hohe Zahl an Ungeimpften in Sachsen-Anhalt stimmt die Landesregierung weiterhin besorgt
  • Die Zahl der Ungeimpften beträgt in der Altersgruppe 12-17 Jahre: 49.000; in der Altersgruppe 18-59 Jahre: 326.000 und in der Altersgruppe über 60 Jahre: 123.000
  • In Deutschland steigen die Infektionszahlen wieder an, jedoch sind mildere Verläufe festzustellen
  • Sachsen-Anhalt weist die viert-kleinste Inzidenz auf; die “Delta-Variante” ist hier noch vorherrschend
  • Ministerpräsident Haseloff dankt allen Menschen, die dazu beigetragen haben, dass die Infektionszahlen möglichst niedrig gehalten wurden und werden
  • Eine nächste Bund-Länder-Schalte findet am 24. Januar 2022 statt

Geplante Maßnahmen für Sachsen-Anhalt

  • Aktuell wird Sachsen-Anhalt die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie nicht umsetzen
  • In den Bereichen, in denen bereits 2G-Plus gilt, sollen “Geboosterte” in Sachsen-Anhalt weiterhin nicht von der Testpflicht ausgenommen werden
  • Der Ministerpräsident verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass der Expertenrat der Bundesregierung weder konkrete Maßnahmen zu Kontakt oder Zugangsbeschränkungen empfohlen noch medizinisch belastbare Hinweise zur Verkürzung von Isolations oder Quarantänezeiten gegeben hat. Zudem hat dieser sich auch nicht dazu geäußert, welche infektiologischen Risiken mit einem Verzicht auf Karenzzeiten bei vollständigen Impfungen einschl. Auffrischungsimpfungen verbunden sind

Geplante bundesweite Quarantäneregelung

Vor dem Hintergrund einer zu erwartenden hohen Anzahl von Omikron-Infektionen, soll die Quarantäne-Regelung bundesweit angepasst werden:

  • Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der OmikronVirusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann.
  • Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR oder zertifizierten AntigenSchnelltest „freitesten“ (mit Nachweis).
  • Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCRTest mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
  • Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).
    (Quelle: Bundesregierung)
Grafik: Bundesregierung / 07.01.2022.

Änderungen möglich.
Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt der jeweiligen Landesregierung.