Schulschließungen in Sachsen-Anhalt ab 11. Januar 2021 – Regelungen

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Update 20.01.2021
Magdeburg. MB/LSA. Die Schulen in Sachsen-Anhalt bleiben weiterhin geschlossen. Für die Jahrgänge 1-6 wird es nach wie vor eine Notbetreuung geben.
Die Notbetreuung steht Eltern aus systemrelevanten Berufen zur Verfügung.
Ausgenommen von den Schulschließungen sind weiterhin Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge.
Diese Regelungen gelten vorerst bis einschließlich 14. Februar 2021.


Magdeburg. MB/LSA. Ab dem 11.01.2021 bleiben die Schulen in Sachsen-​Anhalt geschlossen. Für die Jahrgänge 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Die Notbetreuung steht Eltern aus systemrelevanten Berufen zur Verfügung. Ausgenommen von den Schulschließungen sind Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge.

Die Auswertung des Infektionsgeschehens der letzten drei Wochen hat gezeigt, dass leider noch kein deutlicher Trend zur Verlangsamung der Pandemie erkennbar ist. In den vergangenen Tagen hat es deshalb auf allen Ebenen Gespräche und einen Entscheidungsprozess dazu gegeben, ob und welche Einschnitte in das gesellschaftliche Leben weiterhin notwendig sind. Gestern Nachmittag hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -​chefs der Länder verabredet, dass die kontaktbeschränkenden Maßnahmen vorerst bis zum 31. Januar 2021 fortgelten bzw. verschärft werden.

Für die Schulen im Land Sachsen-​Anhalt bedeutet dies:

Der Unterricht an den Schulen im Land Sachsen-​Anhalt findet ab dem 11. Januar 2021 zunächst bis zum 31. Januar 2021 als Distanzunterricht statt. Davon ausgenommen sind lediglich die Schülerinnen und Schüler, die im Sommer 2021 ihren Schulabschluss erwerben. Für diese Schülerinnen und Schüler findet der Unterricht ab dem 11. Januar 2021 in der Regel als Präsenzunterricht statt. Sofern es die Kurs- bzw. Klassengrößen erfordern, erfolgt dies in täglich wechselnden Halbgruppen. Das betrifft den Hauptschulabschluss in Klasse 9, den Realschulabschluss in Klasse 10, das Abitur in den Jahrgangsstufen 12 oder 13.

An den berufsbildenden Schulen findet der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der dualen und vollzeitschulischen Bildungsgänge statt, die im Schuljahr 2020/2021 ihre Abschlussprüfungen ablegen. Dies gilt auch für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr an der gestreckten Abschlussprüfung (Prüfungsteil I) teilnehmen. Mit Blick auf die unterschiedlichen Beschulungszeiten und die Klassenstärken, kann der Unterricht im gesamten Klassenverband erfolgen, sofern das von der jeweiligen berufsbildenden Schule geltende Hygienekonzept dies zulässt. Abschlussprüfungen sind unter Einhaltung der Hygienebestimmungen möglich.

Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die gemäß der geltenden SARS-​COV-2-EindV einen Anspruch auf Notbetreuung haben, wird diese während der planmäßigen Unterrichts-​ oder Öffnungszeit der Schule in der Schule gewährleistet. Zur Absicherung der Notbetreuung in der Schule sind auch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen.

Angehörige des Landespersonals an den öffentlichen Schulen im Land Sachsen-​Anhalt, die über ein Attest der Betriebsärzte des für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin gebundenen Dienstleisters mas über die Zugehörigkeit zur Risikogruppe für einen schweren Ver-​lauf einer Covid-​19-Erkrankung vorlegen, werden von der Verpflichtung Präsenzdienst zu leisten, befreit. Diese Personen erbringen ihre Arbeitsleistung ausschließlich im Distanzunterricht.

Die bereits verteilten Schnelltests für Lehrkräfte werden wie geplant durchgeführt. Die Schulleitungen sind gebeten, die dazu zwischenzeitlich vom Landesschulamt versendeten E-​Mails mit den Anleitungen für medizinische Laien und dem Link zum Erklärungsvideo des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zu beachten.

» Weiterführende Informationen des Bildungsministeriums