Sachsen-Anhalt: 23 Mio. Euro Steuern auf Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2020

Halle. StatLa. In Sachsen-Anhalt wurden 2020 Erbschaft- und Schenkungsteuern in Höhe von insgesamt 23 Mill. Euro festgesetzt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entfielen davon 21 Mill. Euro auf Erwerbe von Todes wegen und 2 Mill. Euro auf Schenkungen.

Gegenüber 2019 konnte der Fiskus gut 2 Mill. Euro mehr Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer erzielen.

Insgesamt ergaben sich für 1 662 Veranlagungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer steuerpflichtige Erwerbe von 115 Mill. Euro. Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote lag bei 19,9 %. Darunter waren 1 414 Erwerbe von Todes wegen mit steuerpflichtigen Erwerben in Höhe von 97 Mill. Euro und einer durchschnittlichen Steuerbelastungsquote von 21,6 %. Für Schenkungen betrug die Steuerbelastungsquote durchschnittlich 10,4 %.

In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden nicht die Erbschaften und Schenkungen eines Berichtsjahres nachgewiesen, sondern die Erbschaften und Schenkungen, zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.