
Halle. HWG. Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) weist als größter Vermieter der Stadt Halle (Saale) darauf hin, dass in den Treppenhäusern, Kellerbereichen, auf Dachböden und in Aufzügen ihrer Bestände die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Diese Bereiche werden sowohl von Mieterinnen und Mietern als auch von externen Personen wie Post- und Paketdiensten, Lieferanten oder Handwerkern genutzt.
Aus diesem Grund gilt es, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Immer dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.