
Halle. TOOH. Ab sofort, gilt laut 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell in geschlossenen Räumen. Gäste müssen für den Besuch von Kultureinrichtungen nun nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Somit müssen alle Besucher*innen beim Betreten der Spielstätten der Bühnen Halle Ihren Impf- oder Genesenen-Status in geeigneter Form nachweisen und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
2G-Veranstaltungen
Bei einer 2G-Veranstaltung gelten die bekannten Abstandsregeln und eine Maskenpflicht!
Zuschauer*innen unter 18 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier gilt ein Schülerausweis oder ein gültiges Ausweisdokument, aus dem die Nichtvollendung des 18. Lebensjahres hervorgeht, als Nachweis.
Das 3G-Zugangsmodell (GGG: geimpft, genesen oder getestet) entfällt damit.
Weitere Hinweise zu für Besucher*innen:
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Um die Mindestabstände einzuhalten, ist vorgesehen nur den vom Servicepersonal zugewiesen Platz einzunehmen. Ein Umsetzen ist nicht gestattet.
- Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist obligatorisch.
Dieser kann zu Beginn der Vorstellung abgesetzt und muss zum Ende der Vorstellung wieder aufgesetzt werden.
- Um die ggf. durch das Gesundheitsamt abgefragte Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, können Karten ausschließlich personengebunden ausgegeben werden.
- Die auf den Tickets angegebenen Sitzplätze können ggf. nicht garantiert werden.
- Bei Erkältungssymptome mit Fieber am Tag einer Vorstellung, ist von einem Besuch der Bühnen Halle abzusehen!
- Die AHA-Regeln (AHA: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) sind einzuhalten.
Kartenrückgabe:
Falls kein Impf- oder Genesenen-Nachweis zum Veranstaltungstag vorliegt, gilt es sich vor der Vorstellung mit der Theaterkasse in Verbindung zu setzen. Die Bühnen Halle erstatten in diesem Fall den Betrag als Gutschein. Eine Erstattung des Kartenwertes kann nach der Vorstellung nicht mehr erfolgen.
Bühnen Halle im Internet: www.buehnen-halle.de