
Halle. MLU. Auf der Grundlage der Festlegungen in der 8. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.9.2020 besteht zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und den Hochschulen des Landes Einigkeit darüber, dass die Verantwortung für die Umsetzung dieser Festlegungen in der Autonomie der Hochschulen liegt.
Auf dieser Basis und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Halletrifft das Rektorat folgende Entscheidungen zu den Rahmenbedingungen für die Planung der Lehre im Wintersemester 2020/2021:
1. In allen universitären Gebäuden in denen sich Hörsäle und Seminarräume befinden, einschließlich der Hörsäle und Seminarräume, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes, soweit der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Diese Räume sind entsprechend beschildert.
2. Für die Hörsäle und Seminarräume gilt eine Kapazität von 50% der maximalen Belegung (jeder zweite Platz in jeder Reihe darf genutzt werden.) Die Sitzplätze sind entsprechend gekennzeichnet.
3. Bei Lehrveranstaltungen in angemieteten Objekten (Händelhalle , Steintor und Volkspark) gelten die Hygieneregeln der entsprechenden Betreiber bzw. Vermieter und sind zu beachten.
4. Die jeweils geltenden Hygieneregeln (Hygieneleitlinien) sind von allen Teilnehmenden einer Lehrveranstaltung einzuhalten. Der*Die Lehrende hat auf die Hygieneregeln hinzuweisen und ist für deren Umsetzung in der Lehrveranstaltung verantwortlich. Dies gilt insbesondere für das Tragen des Mund-/Nasenschutzes und das anschließende Lüften der Lehrräume, soweit dies technisch möglich ist. Bei Verstößen kann der*die Lehrende vom Hausrecht Gebrauch machen.
5. Im Sinne der Hygieneregeln (insb. regelmäßiges Lüften der Räume) ergeben sich für die Planung der Lehrveranstaltungen in den Räumen der Universität folgende vom „Normalbetrieb“ abweichende Zeitslots:
a. 08.00 Uhr – 09.30 Uhr
b. 10.30 Uhr – 12.00 Uhr
c. 13.00 Uhr – 14.30 Uhr
d. 15.30 Uhr – 17.00 Uhr
e. 18.00 Uhr – 19.30 Uhr
f. 20.30 Uhr – 22.00 Uhr.
Gesonderte Zeitslots gelten in den angemieteten Objekten (Händelhalle, Steintor und Volkspark).
6. Ungeachtet der Kapazitäten sind alle Lehrenden angehalten, im Sinne eines Hybridsemesters flexible Lehr-/Lernmodelle anzubieten.
7. Kurzfristige Einschränkungen zu diesen Entscheidungen sind zu jeder Zeit möglich. Diese können aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Stadt Halle notwendig werden.
Der Rektor
Beschluss vom 22. September 2020
Beschluss-Dokument: https://wcms.itz.uni-halle.de/download.php?down=56516&elem=3318033