Neue Rechtsverordnung für den Saalekreis gilt ab 26.05.2021

Kreisverwaltung
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Merseburg. LKS. Ab 26. Mai 2021 gilt die 8. Rechtsverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Saalekreis.

Die Festlegungen zur Absonderung bleiben weiterbestehen. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis noch einmal darauf hin, dass positiv Getestete sich unverzüglich und selbstständig in Quarantäne zu begeben haben und nicht erst auf eine Anweisung des Gesundheitsamtes warten. Diese gilt direkt für 14 Tage ab dem Tag der Testung. Des Weiteren ist das Gesundheitsamt umgehend vom Getesteten über das positive Ergebnis zu informieren:

Telefon:        03461 402727
E-Mail:         corona@saalekreis.de

Personen, die mit positiv Getesteten im selben Haushalt leben, müssen sich ebenfalls in 14-tägige Quarantäne begeben. Dies gilt sobald sie Kenntnis darüber haben und wird berechnet ab Testtag des positiv getesteten Haushaltsangehörigen.

Personen, die mit positiv Getesteten in einem gemeinsamen Hausstand leben, aber nachweislich einen vollständigen Impfschutz vorliegen haben oder nachweislich genesen sind, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Rechtsverordnung gilt zunächst bis einschließlich 13. Juni 2021.