Arbeitsagentur Halle führt 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

Agentur für Arbeit Halle
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Halle. AfA. Die Arbeitsagentur Halle bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. Es gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen weiterhin die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Zusätzlich setzt die Arbeitsagentur Halle ab Donnerstag, 25. November 2021, die bundesweit geltende 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.

Anliegen online erledigen

Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele alle Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.

Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/eservices

Kundinnen und Kunden erreichen die Arbeitsagentur Halle auch unter: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/halle/startseite bzw. Telefon: 0800 4 555 500.

Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de