
Halle. Verwaltung. Der Pandemiestab der Stadt Halle (Saale) hat beschlossen, die am morgigen Samstag, 24. Juli 2021, auslaufende 6. Eindämmungsverordnung der Stadt in leicht veränderter Fassung zu verlängern. Wichtigste Änderung ist eine weitere Lockerung der Testpflicht. Die Stadt Halle (Saale) macht hierbei Gebrauch von der entsprechenden Verordnungsermächtigung in der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
1. Änderungsverordnung der 6. Eindämmungsverordnung für Halle (Saale) (PDF; 644 KB)
In der Neufassung der 6. Eindämmungsverordnung ist die Testpflicht nun zusätzlich für folgende Bereiche ausgesetzt:
- Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkte, Angebote der Mehrgenerationenhäuser
- Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen, Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten sowie ähnlichen Freizeitangeboten, Indoor-Spielplätze, Saunen und Dampfbäder.
Bereits zuvor waren von der Testpflicht ausgenommen:
- außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen
- Kultureinrichtungen (z. B. Literaturhäuser, Theater/Musiktheater, Filmtheater/Kinos, Planetarien, Sternwarten sowie Angebote von Konzerthäusern und -veranstaltern)
- Stadt- und Naturführungen
- geschlossene Räume von Gaststätten und Einrichtungen der Hochschulgastronomie
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach § 11 Abs. 1, 4 und 5 der 14. Eindämmungsverordnung mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.