
Halle. SWH. Auch, wenn am Freitag, 18. Februar 2022, die neue Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt mit Lockerungen u.a. für den Einzelhandel in Kraft trat, gilt in den Bussen und Bahnen der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG) weiterhin die 3G-Regel. Basis dafür ist eine Verordnung auf Bundesebene.
In den Bädern Halle sowie im Maya mare und Viva mare gilt weiterhin die 2G-Regelung.
Hingegen muss in den HAVAG-SERVICE-CENTERN und im Stadtwerke-Kundencenter kein 3G-Nachweis mehr erbracht werden. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes ist weiterhin Pflicht.
Hintergrund
Seit 24. November 2021 gilt bereits die gesetzlich verpflichtende 3G-Regel für Fahrgäste des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), und somit auch in den Fahrzeugen der HAVAG. Folglich müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein. Schüler*innen sind in der Schulzeit davon ausgenommen, da Testungen in der Schule stattfinden. Die Bundesregierung hat dies in dem am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (Artikel 1, § 28 b, Absatz 5) festgelegt.
Im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden 3G-Regel müssen alle Fahrgäste der HAVAG entsprechende Nachweise ihres Impf-, Genesenenstatus oder einer aktuellen Testung mit sich führen. Diese und ein Personaldokument mit Foto sind bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Kinder vor der Einschulung sind von der 3G-Regelung ausgenommen.
Kundinnen und Kunden der HAVAG werden durch Ansagen in den Fahrzeugen sowie Anzeigen an den Haltestellen stets über die geltenden Bestimmungen informiert. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Corona-FAQ auf der Internetseite der HAVAG.