Stadt Halle (Saale) verlängert aktuelle Eindämmungsverordnung

Verordnung Sachsen-Anhalt
© H@llAnzeiger

Die Stadt Halle (Saale) verlängert die am Samstag, 21. August 2021, auslaufende 1. Änderungsverordnung der 6. Eindämmungsverordnung. Die 2. Änderungsverordnung tritt am 21. August 2021 in Kraft und ist glütig bis zum 18. September 2021.

Bestehen bleibt also die Lockerung der Testpflicht. Die Stadt Halle (Saale) macht hierbei Gebrauch von der entsprechenden Verordnungsermächtigung in der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Testpflicht bleibt für folgende Bereiche ausgesetzt:

  • Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkte, Angebote der Mehrgenerationenhäuser
  • Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen, Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten sowie ähnlichen Freizeitangeboten, Indoor-Spielplätze, Saunen und Dampfbäder.

Bereits zuvor waren von der Testpflicht ausgenommen:

  • außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen
  • Kultureinrichtungen (z. B. Literaturhäuser, Theater/Musiktheater, Filmtheater/Kinos, Planetarien, Sternwarten sowie Angebote von Konzerthäusern und -veranstaltern)
  • Stadt- und Naturführungen
  • geschlossene Räume von Gaststätten und Einrichtungen der Hochschulgastronomie
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach § 11 Abs. 1, 4 und 5 der 14. Eindämmungsverordnung mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.