Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Halle (Saale) ab 20. April 2021

Ausgangsbeschränkung
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Wie die Stadtverwaltung gestern bereits angekündigt hat, gilt ab Dienstag, 20.04.2021, erneut eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für das gesamte Stadtgebiet.

2. Änderungsverordnung der 4. Eindämmungsverordnung für Halle (Saale) (PDF, 1,3 MB)
Gültig: ab 20.04.2021
FAQs zu den Ausgangsbeschränkungen (PDF; 125 KB)

Zwischen 21.00 und 05.00 Uhr des darauffolgenden Tages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus den bereits bekannten “gewichtigen Gründen” erlaubt (Auszug):

  • Die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten zut Sicherstellung der Versorgung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und die Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
  • Die lnanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
  • Die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Die Begleitung Sterbender und Betreuung von Personen in akut lebensbedrohlichen oder pflegebedürftigen Zuständen
  • Unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (lediglich eine Person),
  • Die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Der Besuch bei Ehepartnern und Lebenspartnern
  • Der Besuch bei Verwandten in gerader Linie im Sinne des § 1589 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB (Nur Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind gemäß BGB in gerader Linie verwandt)
  • Der Besuch von Veranstaltungen, Zusammenkünften, Ansammlungen, Versammlungen oder Aufzügen, die nach § 2 Abs. 2 bis 5 und 7 der 11. SARS-CoV-2 EindV erlaubt oder genehmigt sind
  • Ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.