Regeln der 14. Eindämmungsverordnung für den Saalekreis

Kreisverwaltung Saalekreis
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Merseburg. LKS. Seit Mittwoch, dem 16. Juni 2021 gilt die 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt im Saalekreis.

Im Landkreis sind somit unter anderem folgende Maßnahmen wirksam:

Kontaktbeschränkungen
Die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen entfallen. Es wird jedoch empfohlen, den Personenkreis möglichst klein und gleichbleibend zu halten und sich möglichst im Freien zu treffen.

Dienstleistungen
Friseursalons, Kosmetik-, Nagel-, Piercing- und Tattoostudios sowie Physiotherapien u. a. dürfen öffnen. Bei dem Besuch ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein Anwesenheitsnachweis und Test ist nicht erforderlich.

Schulen, Kitas und Horte
Kitas sind wieder im Regelbetrieb. Ferienlager und Ferienfreizeiten dürfen ebenfalls wieder stattfinden. Hier ist ein Test bei der Ankunft vorzunehmen. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Kinder- und Jugendschutzes, der Jugend- und Familienbildungsstätten dürfen ohne Testung stattfinden, jedoch ist ein Anwesenheitsnachweis erforderlich.

Veranstaltungen/Feiern
Private Feiern dürfen mit max. 50 Personen stattfinden, ohne dass ein negatives Testergebnis vorausgesetzt wird. Bei einer höheren Personenzahl und grundsätzlich bei Veranstaltungen bedarf es einer professionellen Organisation. In diesem Fall sind Veranstaltungen im Freien mit bis zu 1.000 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen erlaubt. Hier werden ein Hygienekonzept, ein negatives Testergebnis und der Anwesenheitsnachweis vorausgesetzt.

Regelungen für die Nutzung der Sporthallen in Trägerschaft des Saalekreises:
Regeln Sporthallen ab 18. Juni 2021 (PDF; 127 KB)