Lockdown: Infos der Stadt Halle zur Notbetreuung

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Halle. In der heutigen Pressekonferenz hat die Beigeordnete für Bildung und Soziales, Katharina Brederlow, über die Notbetreuung bis zum  informiert.

Bis zum 18.12.2020 ist die Notbetreuung für Kinder ohne Bescheinigung möglich.

Ab dem 21.12.2020 bis zum 10.01.2021 (Anmerkung: in Verlängerung des Lockdowns bis 31.01.2021) ist eine Notbetreuung unter folgenden Bedingungen möglich:

  • eine Bescheinigung ist erforderlich:
    Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen 11.01.2021 (PDF; 49 KB)
  • Anspruch haben Eltern die nach §11 Abs. 5 der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in einem systemrelevanten Beruf arbeiten
  • Alleinerziehende Berufstätige haben Anspruch, wenn keine andere Möglichkeit der Betreuung gewährleistet werden kann – auch nicht durch Familienangehörige
  • Weiterhin besteht der Anpsruch auf Notbetreuung, wenn das Jugendamt dies zur Sicherstellung des Kindeswohls entscheidet
  • Die Notbetreuung gilt auch für die zur Wahrnehmung der notwendigen Bildungs- und Betreuungsaufgaben erforderlichen Beschäftigten (bspw. Erzieher*innen und Lehrer*innen)
  • Anträge auf Notbetreuung müssen an die jeweilige Einrichtung gestellt werden
  • In der Vergangenheit gab es Einzelfallentscheidungen. In diesem Fall können sich Eltern an folgende E-Mail-Adresse wenden: Kita-Hort-Tagespflege@halle.de

Auszug aus der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt – Kritische Infrastruktur:

Auszug aus der 9. Eindämmungsverordnung (Sachsen-Anhalt).

Alle Angaben ohne Gewähr.