Stadtverwaltung informiert über Durchführung von Versammlungen

Nachrichten Halle (Saale)
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Halle. In der heutigen Pressekonferenz berichtete Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand zu den geplanten Versammlungen auf dem Marktplatz, dem Hallmarkt und dem Salzgrafenplatz.

Hier der entsprechende Auszug aus dem Statement:

“Gemäß § 2 Abs. 8 S. 2 der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt kann bei Versammlungen von mehr als zehn angemeldeten Teilnehmern die zuständige Versammlungsbehörde nach Beteiligung der zuständige Gesundheitsbehörde die Versammlung zum Zwecke der Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 verbieten, beschränken oder mit infektionsschutzbedingten Auflagen versehen.

Am gestrigen Tag hat das Gesundheitsamt mit der Unterschrift des OB auf dieser Grundlage und der aktuellen epidemiologischen Lage folgende Auflagen der Versammlungsbehörde übermittelt:

1. Auf dem Marktplatz, dem Hallmarkt und dem Salzgrafenplatz besteht auf der Grundlage der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

2. Zudem besteht die Pflicht, ausreichend Abstand zu anderen Versammlungsteilnehmern zu halten. Die Corona-Pandemie hat im Frühjahr 2020 bereits nachweislich in Großstädten gezeigt, dass Großveranstaltungen im öffentlichen Raum zur Übertragung des Virus beitragen.
Der Pandemiestab der Stadt Halle (Saale) hält eine Fläche von 7 Quadratmetern/pro Person für erforderlich, damit eine Weiterverbreitung des Virus nach allergrößter Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.
Deshalb ist die mögliche Personenzahl auf dem Marktplatz je Seite auf 250 Personen, auf dem Hallmarkt zwingend auf 200 Personen und auf dem Salzgrafenplatz auf 150 zu begrenzen.

3. Nicht genutzt werden dürfen die angrenzenden Straßen und Fußwege, da diese den Anliegern, Passanten und den Kunden der Geschäfte und öffentlichen Einrichtungen vorbehalten bleiben müssen. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die öffentliche Einrichtung der Stadtbibliothek und die Volkshochschule sowie das Lyonel-Feininger-Gymnasium unmittelbar an die Hallmarkt-Fläche angrenzen.

Das Schreiben endet mit der unmissverständlichen Erwartung an die Versammlungsbehörde, dass die Veranstalter entsprechend beauflagt werden.

Wie mir die Versammlungsbehörde inzwischen mitgeteilt hat, ist dies für die am Montag stattfindende Versammlung auf dem Hallmarkt erfolgt. Der Veranstalter hat entsprechende Auflagen erhalten.

Zudem erwartet die Stadt, dass das Landes-Versammlungsgesetz umgesetzt wird. Stellt sich bei Durchführung der Versammlung heraus, dass die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist, kann es zur Auflösung der Versammlung kommen. Sollte es soweit kommen – was ich nicht hoffe – und die Auflagen nicht eingehalten werden, erwartet die Stadt Halle von der Versammlungsbehörde ein sofortiges Einschreiten, auf der Grundlage des Prinzips der Verhältnismäßigkeit.”