
Halle. Verwaltung. Die Stadtverwaltung hat am heutigen Tag eine erste Änderung der 8. Eindämmungsverordnung für die Stadt Halle (Saale) bekannt gegeben. Sie gilt vom 22. Februar bis 19. März 2022.
Es wurden weitere Anpassungen und Ergänzungen zur Quarantäne-Pflicht u. a. für Schulen und Horte sowie (PCR-)Testungen vorgenommen.
- 1. Änderung der 8. Eindämmungsverordnung für Halle (Saale) (PDF)
» Vereinfachte Erläuterungen zu aktuell geltenden Quarantäne-Regelungen (PDF)
Gültig: 22.02. bis 19.03.2022 - 8. Eindämmungsverordnung für Halle (Saale) (PDF)
Die Verordnung enthält als Anhang ein Kontaktformular zur Übermittlung aller Daten von Infizierten und deren Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt. Dieses Kontaktformular steht auch online zur Verfügung; eine Online-Übermittlung beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
» Zum Online-Formular Corona Selbstauskunft via halle.de