7. Eindämmungsverordnung – Fortschreibung der bisherigen Regelungen mit einigen Präzisierungen

Verordnung Sachsen-Anhalt
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Halle. Verwaltung. Die Stadt Halle (Saale) hat am 29. Oktober 2021, eine 1. Änderung der 7. Eindämmungsverordnung bekannt gegeben. Sie gilt ab 30. Oktober bis zum 27. November 2021 und enthält keine Änderungspunkte. Die bestehenden Regelungen werden fortgeschriben.

Die nun 7. Eindämmungsverordnung nimmt einige Präzisierungen vor, im Kern werden allerdings die Regelungen der 6. Eindämmungsverordnung fortgeschrieben. So gilt in der Stadt Halle (Saale) beispielsweise weiterhin die Aufhebung der Testpflicht für viele Gesellschaftsbereiche, u. a. für  Innengastronomie, Konzerte, Kinos oder Museen.

Die Verordnung tritt am Samstag, 9. Oktober 2021, in Kraft und gilt bis zum 6. November 2021.