
Halle. Wie Halles Oberbürgermeister in der heutigen Pressekonferenz berichtete, gibt es seit heute 00:00 Uhr eine neue Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (PDF; 411 KB).
Diese sieht in § 1 Abs. 2 u. a. Folgendes vor:
“Die Länder und der Bund haben den vorhandenen Impfstoff so zu nutzen, dass die Anspruchsberechtigten in der folgenden Reihenfolge berücksichtigt werden:
1. Anspruchsberechtigte nach § 2,
2. Anspruchsberechtigte nach § 3,
3. Anspruchsberechtigte nach § 4 und
4. alle übrigen Anspruchsberechtigten nach Absatz 1.
Innerhalb der in Satz 1 genannten Gruppen von Anspruchsberechtigten können auf Grundlage der jeweils vorliegenden infektiologischen Erkenntnisse, der jeweils aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut und der epidemiologischen Situation vor Ort bestimmte Anspruchsberechtigte vorrangig berücksichtigt werden. Von der Reihenfolge nach Satz 1 kann in Einzelfällen abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen, insbesondere bei einem Wechsel von einer der in Satz 1 genannten Gruppen zur nächsten, und zur kurzfristigen Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen notwendig ist.”
Diese Rechtsgrundlage legitimiert rückwirkend das “Ad-Hoc-Verfahren” der Stadt Halle (Saale).
Das Sozialministerium hat jedoch festgelegt, dass diese Regelung für die beiden in der Dienstverordnung des Katastrophenschutzstabes festgelegten Gruppen “Katastrophenschutzstab” und “Stadträte” nicht gilt. Dies wird die Stadt umsetzen – dennoch können Dr. Wiegand und der Katastrophenschutzstab diese Entscheidung nicht nachvollziehen, da es sich bei diesen Gruppen um “Schlüsselstellungen zur Aufrechterhaltung zentraler städtischer Funktionen” handelt, so Wiegand. Wenn die letzte Spritze ansteht und nicht verbraucht werden könne, habe der Katastrophenschutzstab nach wie vor keine Bedenken, diese an diesen Personenkreis zu verimpfen, erläuterte Wiegand weiter.
Die Liste der “Härtefälle” umfasst – Stand heute – ca. 53 Personen. Diese wird nun dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt übermittelt.