
Halle. Verwaltung. Am heutigen Samstag, 07. Mai 2022, ist eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) in Kraft getreten. Mit der Neureglung werden die bisherigen Quarantäne- und Isolationsregeln an die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts angepasst.
- Allgemeinverfügung zur Absonderung von mit COVID-l9 infizierten Personen u nd Verdachtspersonen
» Selbstauskunft von an Covid-19 erkrankten Personen (Online-PDF)
Gültig: 07.05. bis 31.08.2022
Konkret bedeutet dies:
- Die Isolationszeit für positiv Getestete wird verkürzt. Sie müssen nur noch 5 Tage in Quarantäne.
- Die Quarantäne endet ohne einen abschließenden Test. Es wird aber empfohlen, dass sich die Betroffenen nach den 5 Tagen weiterhin selbst testen oder testen lassen.
- Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflegeeinrichtungen u. ä. gelten Ergänzungen. Sie müssen 48 Stunden lang symptomfrei sein und benötigen nach den 5 Tagen Quarantäne zusätzlich einen negativen Test, ehe sie ihre Arbeit wieder aufnehmen dürfen.
- Für enge Kontaktpersonen gilt keine Quarantäne-Pflicht mehr. Es gilt aber die Empfehlung, dass sich die Betroffenen täglich testen und ihre eigenen Kontakte reduzieren.
- Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflegeeinrichtungen u.ä. sind weiterhin verpflichtet, bis einschließlich zum 5. Tag nach dem letzten Kontakt zu einer infizierten Person täglich vor Dienstantritt einen Antigenschnelltest oder PoC-NAT-Test durchführen zu lassen.
Die gesamten Neuerungen gelten auch für die Personen, die sich aktuell bereits in Quarantäne befinden.