Neue Corona-Änderungsverordnung für Halle (Saale)

Verordnung Sachsen-Anhalt
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Die Stadtverwaltung hat heute die 5. Änderung der 7. Eindämmungsverordnung für Halle (Saale) bekannt gegeben. Sie gilt vom 09. Januar bis 05. Februar 2022.

Neueste Änderung (07.01.2022):

§ 6 Pflichten während der Absonderung und Quarantäne-Bescheinigung

Neu hinzugefügt:
“(8) Personen, die gemäß §§ 2 bis 5 verpflichtet sind, sich in die häusliche Quarantäne abzusondern, sind verpflichtet, dem Fachbereich Gesundheit auf Verlangen unverzüglich den Zeitpunkt des Antritts bzw. Beginns der häuslichen Quarantäne und deren Beendigungszeitpunkt mitzuteilen und hierbei auch den Grund der häuslichen Quarantäne anzugeben.”