
Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse
(Verbraucherzentrale / 05.07.2021) Wie ist der Verfahrensstand der Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse? Kann ich mich noch zum Klageregister anmelden? Der BGH hat festgestellt, dass Banken unzulässige Vertragsänderungen vorgenommen haben und Kunden Gebühren zurückfordern können. Was bedeutet das BGH-Urteil zu den Bankklauseln für Sie?
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt informiert
- am Mittwoch, den 07.07.2021,
- in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- auf dem Marktplatz
zur Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse und Rückforderung unzulässiger Bankgebühren.
Im Lebensmittelbereich informieren wir zu „zuckersüßer“ Werbung auf Verpackungen: Die Werbung mit „zuckerfrei“, „ohne Zuckerzusatz“ oder „weniger Zucker“ wird genauer unter die Lupe genommen.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.