Einrichtungsbezogene Impfpflicht beendet

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Halle. Verwaltung. Die Regelung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (§ 20a des Infektionsschutzgesetzes, IfSG), welche der Bundesgesetzgeber zum Schutz besonders gefährdeter Menschen in Pflegeeinrichtungen im Dezember 2021 beschlossen hatte, ist am 01. Januar 2023 außer Kraft getreten. Diese Regelung war bis zum Ende des Jahres 2022 befristet und wurde nicht verlängert.

Die „Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) zu Meldungen nach § 20a lfSG“ vom 09. März 2022 ist daher inhaltlich gegenstandslos geworden und seit dem 01. Januar 2023 nicht mehr wirksam. In Folge dessen wurden sämtliche § 20a IfSG-Prüfverfahren beim Fachbereich Gesundheitsamt der Stadt Halle (Saale) beendet.

Beschäftigte in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen sowie Unternehmen müssen ihrem Arbeitgeber seit dem neuen Jahr keinen Corona-Immunitätsnachweis mehr vorlegen. Daher müssen seit dem 01. Januar 2023 auch keine Meldungen von Einrichtungen mehr an den Fachbereich Gesundheit erfolgen.