Jugendamt Saalekreis: Förderung zur Teilnahme an Ferienangeboten

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Unterstützungsmöglichkeiten des Jugendamtes für Ferienfreizeiten, Familienerholung und Familienbildung

Merseburg. LKSaalekreis/Jugendamt. Auch in diesem Jahr unterstützt das Jugendamt des Landkreises Saalekreis Familien, deren Familieneinkommen die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII (ALG II) zuzüglich 20 % nicht übersteigt mit folgenden Maßnahmen:

Es werden Erholungsmaßnahmen und Bildungsfreizeiten für Kinder und Jugendliche an mindestens 3 und höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr mit bis zu 30,- Euro pro Tag gefördert (maximal 300,- Euro pro Einzelmaßnahme). Es ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtkosten zu erbringen.

Ebenfalls gefördert wird Familienerholung und Familienbildung in gemeinnützigen Einrichtungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Auch hier kann die Zuwendung bis zu 30,- Euro pro Tag und Teilnehmer betragen, maximal aber 1000,- Euro je Familie pro Jahr. Es ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten zu erbringen.

Mit dem Schülerferienticket in den Sommerferien quer durchs Land

Zur Mobilitätsunterstützung von Kindern und Jugendlichen aus oben benannten Familien wird außerdem der Erwerb des Schülerferientickets des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die Zuwendung erfolgt in voller Höhe bei Vorlage des Tickets.

Die Maßnahme ist vor Beginn beim Jugendamt Saalekreis / SG Jugendförderung mit dem vorgegebenen Antragsformular zu beantragen.