UKH: Lockerungen für Patientenbesuche ab 04.06.2021

UKH Iniversitätsklinikum Universitätsmedizin Krankenhaus
© H@llAnzeiger

Neue Besuchsregelung 

Halle. UKH. Die derzeit niedrigen Infektionszahlen ermöglichen es der Universitätsmedizin Halle (Saale), die aktuellen Besuchsregelungen zu lockern. Unter Berücksichtigung der Fürsorgeverantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Patientinnen und Patienten haben sich die Krankenhäuser der Stadt Halle gemeinsam darauf verständigt, dass unter Auflagen ab Freitag, 04. Juni 2021, wieder Besuche empfangen werden dürfen.

Die Regelungen im Überblick:

  1. Besuche sind täglich im Zeitraum von 15.00 bis 19.00 Uhr für eine Stunde möglich, letzter Einlass ist um 18 Uhr.
  2. Die Besuchsfrequenz wird grundsätzlich mit der 1:1:1-Regel festgelegt: Ein/e Patient/in kann eine/n Besucher/in pro Tag für eine Stunde empfangen. Auch für Begleitpersonen gilt die 1×1-Regel. Das bedeutet: Pro Patient/in ist eine Begleitperson erlaubt.
  3. Für Besuche gelten die sogenannten „3 Gs“: Geimpft, genesen, negativ getestet. Voraussetzung dafür ist der schriftliche Nachweis des Immunstatus jedes einzelnen Besuchers. Entsprechend können nur vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete Bürgerinnen und Bürger mit Vorlage des entsprechenden Nachweises das Universitätsklinikum Halle (Saale) (UKH) betreten.
  4. Wichtig: Bringen Sie zu jedem Besuch eine ausgefüllte Besucher-Checkliste mit (zum Download). Ohne ausgefüllte Checkliste werden Sie nicht eingelassen.
  5. Das Betreten des UKH ist nur mit einer FFP2-Maske möglich. Bringen Sie diese daher bitte mit. Bitte beachten Sie, dass in allen Gebäuden nach wie vor das Tragen einer FFP2-Maske für die gesamte Dauer des Aufenthalts Pflicht ist.
  6. Bitte beachten Sie auch zusätzliche Hinweise der einzelnen Einrichtungen (z.B. der Klinik für Geburtshilfe und Pränatalmedizin).

Mit diesen Regelungen will der Klinikumsvorstand im Sinne des Schutzes besonders vulnerabler und schützenswerter Patientengruppen agieren, um der besonderen Verantwortung der Universitätsmedizin Halle (Saale) nachzukommen. Gerade auf die Krankenhäuser kommt in Zeiten der Lockerung eine besondere Fürsorgepflicht für die zu behandelnden Kranken hinzu, handelt es sich doch hierbei meist um Patientinnen und Patienten mit einem besonders hohen Risiko.